Rechtsanwalt ismail Araz

Verkehrsunfallflucht und Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber Kaskoversicherer #verkehrsrecht #lawyer #unfallflucht

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Ein Verkehrsunfall kann schnell passieren und unangenehme Folgen haben. Wenn es jedoch zu einem Unfall kommt, ist es wichtig, dass alle Beteiligten ihre Pflichten erfüllen. Eine dieser Pflichten ist die Aufklärungspflicht gegenüber der Kaskoversicherung. In diesem Artikel werden wir uns mit den Konsequenzen von Verkehrsunfallflucht und Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber Kaskoversicherern befassen.

Was ist Verkehrsunfallflucht?

Verkehrsunfallflucht ist eine Straftat, die im § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Sie tritt auf, wenn ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien zu hinterlassen oder die Polizei zu informieren. Die Strafe für Verkehrsunfallflucht kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe sein.

Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber Kaskoversicherern

Eine weitere Pflicht, die Unfallbeteiligte haben, ist die Aufklärungspflicht gegenüber ihrer Kaskoversicherung. Diese Pflicht besteht darin, den Versicherer unverzüglich über den Unfall zu informieren und ihm die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Wenn diese Pflicht verletzt wird, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben.

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 21.11.2012 entschieden, dass nicht jeder Verstoß gegen die nach § 142 Abs. 2 StGB bestehende Pflicht, nach zunächst erlaubtem Entfernen vom Unfallort unverzüglich nachträgliche Feststellungen zur Unfallbeteiligung zu ermöglichen, zur Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit führt1.

Konsequenzen von Verkehrsunfallflucht und Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber Kaskoversicherern

Wenn ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien zu hinterlassen oder die Polizei zu informieren, begeht er eine Straftat. Wenn der Unfallbeteiligte auch noch seine Aufklärungspflicht gegenüber seiner Kaskoversicherung verletzt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Der Versicherer kann in diesem Fall die Leistung verweigern oder den Versicherungsvertrag kündigen. Es ist daher wichtig, dass Unfallbeteiligte ihre Pflichten erfüllen und sich an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs halten.