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Auskunft über die von Ihrem Arbeitgeber verarbeiteten Daten: Ein Blick auf die DSGVO und aktuelle Rechtsprechung

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Die fortschreitende Digitalisierung hat die Arbeitswelt in den letzten Jahren maßgeblich verändert. Im Zuge dessen werden auch immer mehr personenbezogene Daten von Arbeitnehmern von den Arbeitgebern verarbeitet. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Recht auf Auskunft über die eigenen Daten aus? Welche Informationen darf man als Arbeitnehmer einfordern, und welche Rolle spielt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in diesem Kontext? Dieser Artikel wirft einen umfassenden Blick auf das Thema und beleuchtet insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wie sie im Urteil vom 16.12.2021 (2 AZR 235/21) festgehalten wurde.

Recht auf Auskunft nach der DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat das Ziel, den Schutz personenbezogener Daten zu stärken und die Rechte der Betroffenen zu gewährleisten. Auch im Arbeitsverhältnis haben Arbeitnehmer das Recht, über die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu werden. Artikel 15 der DSGVO räumt dem Einzelnen das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten ein, die vom Arbeitgeber verarbeitet werden. Doch was bedeutet das konkret?

Welche Informationen können angefordert werden?

Unter das Auskunftsrecht gemäß Artikel 15 DSGVO fallen verschiedene Informationen. Hierzu zählen beispielsweise Angaben zur Verarbeitungszweck, zu den Kategorien der verarbeiteten Daten, zu möglichen Empfängern oder Kategorien von Empfängern der Daten, sowie die geplante Dauer der Speicherung. Arbeitnehmer haben außerdem das Recht zu erfahren, ob automatisierte Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling, stattfindet.

Die Rolle des Arbeitgebers und seine Pflichten

Der Arbeitgeber ist nach Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO verpflichtet, dem Arbeitnehmer transparente Informationen zur Verarbeitung seiner Daten bereitzustellen. Dies sollte in einer leicht verständlichen Form und in klarer Sprache erfolgen. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass sie die notwendigen Informationen vollständig und zeitnah zur Verfügung stellen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Bedeutung des Urteils vom 16.12.2021 (2 AZR 235/21)

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 16.12.2021 klargestellt, dass das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis einen hohen Stellenwert einnimmt. In dem konkreten Fall ging es um die Einsicht in dienstliche E-Mails eines Arbeitnehmers. Das Gericht betonte, dass die Anforderungen an die Auskunftspflicht des Arbeitgebers besonders hoch sind und dieser in der Pflicht steht, umfassende Informationen bereitzustellen. Dieses wegweisende Urteil verdeutlicht, dass Arbeitnehmer ein starkes Recht auf Transparenz bezüglich der Verarbeitung ihrer Daten haben.

Umfang der Auskunft und mögliche Beschränkungen

Es ist wichtig zu beachten, dass das Auskunftsrecht nicht absolut ist. Gemäß Artikel 15 Absatz 4 DSGVO kann das Recht auf Auskunft durch nationale Rechtsvorschriften eingeschränkt werden. Allerdings müssen derartige Beschränkungen im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stehen und den Kern des Auskunftsrechts unberührt lassen. Arbeitgeber sollten daher sorgfältig prüfen, ob und inwieweit sie von eventuellen Beschränkungen Gebrauch machen können.

Praktische Umsetzung: So fordern Sie Auskunft ein

Wenn Sie als Arbeitnehmer Auskunft über die von Ihrem Arbeitgeber verarbeiteten Daten einfordern möchten, sollten Sie dies schriftlich tun. Ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihr Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO geltend machen, ist ausreichend. Geben Sie dabei konkret an, welche Informationen Sie einsehen möchten. Beachten Sie dabei auch, dass Ihr Arbeitgeber gemäß DSGVO in der Regel innerhalb eines Monats auf Ihr Auskunftsverlangen reagieren muss.

Rechtsmittel bei Verweigerung der Auskunft

Kommt der Arbeitgeber seiner Auskunftspflicht nicht nach oder verweigert er bestimmte Informationen, stehen dem Arbeitnehmer verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung. Eine Möglichkeit ist die Einleitung eines Verfahrens bei der Datenschutzbehörde, die die Angelegenheit prüfen und gegebenenfalls Sanktionen verhängen kann. Auch zivilrechtliche Schritte, wie die Klage auf Auskunft vor einem Arbeitsgericht, können in Betracht gezogen werden.

Fazit: Auskunftsrecht als essentielles Element des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis

Das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO spielt im Arbeitsverhältnis eine zentrale Rolle und gewährleistet, dass Arbeitnehmer umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informiert sind. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts unterstreicht die Bedeutung dieses Rechts und setzt klare Maßstäbe für die Auskunftspflicht der Arbeitgeber. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Falle von Unsicherheiten oder Verweigerungen seitens des Arbeitgebers rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist ein essenzielles Thema, das die Rechte und Pflichten beider Parteien definiert und somit einen wichtigen Beitrag zur fairen und transparenten Gestaltung der modernen Arbeitswelt leistet.