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Rechtsanwalt Ismail Araz steht seinen Mandanten mit umfassender Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten zur Seite, darunter das Zivilrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht sowie das Wirtschaftsrecht, welches auch das Marken- und Urheberrecht umfasst. Ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit liegt im Bereich des Arbeitsrechts, wo er insbesondere Arbeitnehmer in vielfältigen Fragestellungen berät. Dazu zählen unter anderem Themen wie Urlaub und Urlaubsabgeltung, Mobbing am Arbeitsplatz, Mutterschutz, Rechte von Schwerbehinderten, Kündigungsschutzklagen, Änderungskündigungen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Auch in Fragen von Sperrzeiten, Wettbewerbsverboten, Kundenschutz und der rechtssicheren Formulierung von Arbeitszeugnissen bietet Rechtsanwalt Araz fundierte Unterstützung. Sollte eine personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigung notwendig sein, steht er sowohl Arbeitnehmern als auch Personalabteilungen bei der korrekten rechtlichen Umsetzung zur Seite. Dazu gehört die Vorbereitung von Abmahnungen, die rechtliche Beratung in Kündigungsfällen, insbesondere bei Schwerbehindertenschutz, sowie die Prozessvertretung und das Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen.

Im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Araz ebenfalls versiert und vertritt die Interessen seiner Mandanten sowohl im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht als auch im Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht liegt der Schwerpunkt auf der Unfallregulierung, insbesondere der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Diese umfassen nicht nur Fahrzeugschäden, sondern auch weitergehende Ansprüche wie Nutzungsausfall, Wertminderung oder Mietwagenkosten. Darüber hinaus unterstützt er bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld und Verdienstausfall bei Personenschäden, die durch Verkehrsunfälle verursacht wurden. Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten umfasst seine Tätigkeit die Verteidigung gegen Vorwürfe wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und andere Verkehrsvergehen. Mandanten haben hierbei die Möglichkeit, Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Handlungen, die der Gesetzgeber nicht nur als Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten einstuft, wie etwa die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit am Steuer oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, werden von Rechtsanwalt Araz mit großer Sorgfalt und juristischer Kompetenz behandelt. Auch in Fällen, in denen sich Strafrecht und Verkehrsrecht überschneiden, bietet er seinen Mandanten eine umfassende und fachkundige Beratung.

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