Tätigkeitsgebiete

Fachgebiete und Spezialisierungen von Rechtsanwalt Ismail Araz

Rechtsanwalt Ismail Araz vertritt Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten, wobei der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in den Bereichen des Allgemeinen Zivilrechts, Verkehrsrechts, Arbeitsrechts, Mietrechts und Familienrechts liegt.

Besondere Expertise hat Rechtsanwalt Araz im Bereich des Arbeitsrechts. In seiner anwaltlichen Tätigkeit bietet er insbesondere Arbeitnehmern fundierte Beratung zu einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragestellungen. Hierzu zählen etwa Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch und der Urlaubsabgeltung, der rechtlichen Einordnung von Mobbing am Arbeitsplatz, dem Mutterschutz sowie den Rechten schwerbehinderter Arbeitnehmer. Darüber hinaus unterstützt Rechtsanwalt Araz seine Mandanten in Angelegenheiten der Kündigungsschutzklage oder Änderungskündigung sowie bei der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Auch Themen wie Sperrzeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld, Wettbewerbsverbote und Kundenschutz, sowie die korrekte Formulierung von Arbeitszeugnissen gehören zu seinem Beratungsspektrum. Sollte eine Kündigung – sei es personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt – unumgänglich sein, begleitet Rechtsanwalt Araz seine Mandanten bei der rechtlich einwandfreien Umsetzung dieser Personalmaßnahmen. Seine anwaltlichen Leistungen umfassen dabei die Abmahnung, die Kündigungsvorbereitung, insbesondere in Fällen des Schwerbehindertenschutzes, die Prozessvertretung sowie die Verhandlung und Abwicklung von Aufhebungsverträgen.

Im Bereich des Familienrechts verfügt Rechtsanwalt Araz über umfangreiche Kenntnisse und bietet seinen Mandanten Beratung und Vertretung in allen wesentlichen familienrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören unter anderem Ehescheidungen, die insbesondere bei internationalem Bezug komplex sein können, Unterhaltsverfahren, Vaterschaftsanfechtungen sowie das Umgangsrecht.

Spezialisiert ist Rechtsanwalt Araz ferner im Verkehrsrecht. Im Jahr 2005 absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht und kann seitdem eine ausgewiesene Expertise in diesem Bereich vorweisen. Seine Tätigkeit im Verkehrsrecht umfasst sowohl das Verkehrszivilrecht als auch das Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht. Innerhalb des Zivilrechts liegt der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Arbeit auf der Verkehrsunfallregulierung, insbesondere der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Diese können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Ansprüche wie Nutzungsausfall, Wertminderung und Mietwagenkosten umfassen. Darüber hinaus setzt sich Rechtsanwalt Araz für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall bei Personenschäden ein, die durch Verkehrsunfälle entstanden sind.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bietet er umfassende Vertretung gegenüber Vorwürfen, die aus Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung resultieren, etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder anderen Verkehrsvergehen. Mandanten haben die Möglichkeit, Bußgeldbescheide auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Einspruch dagegen einzulegen. Des Weiteren übernimmt Rechtsanwalt Araz die Verteidigung in Fällen, in denen der Gesetzgeber bestimmte Handlungen im Straßenverkehr als Straftaten einstuft. Beispiele hierfür sind die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit am Steuer sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Auch in Fällen, in denen sich Verkehrs- und Strafrecht überschneiden, bietet Rechtsanwalt Araz eine kompetente und umfassende juristische Beratung und Vertretung an.