Fachgebiete

Rechtsanwalt Ismail Araz betreut seine Mandanten u.a. in den Bereichen Allgemeines Zivilrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familienrecht.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Ismail Araz liegt beim Arbeitsrecht. Bei ihm finden vorwiegend Arbeitnehmer Antworten auf Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Mobbing, zu Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zur Kündigungsschutzklage oder Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen, zum Kundenschutz oder zu Zeugnisformulierungen. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen des Schwerbehindertenschutzes, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen des Juristen.

Im Familienrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Ismail Araz in allen gängigen Bereichen. Die Ehescheidung mit internationalem Charakter, das Unterhaltsverfahren, die Vaterschaftanfechtung oder das Umgangsrecht sind einige dieser Bereiche.

Spezialitäten

Rechtsanwalt Ismail Araz spezialisierte sich auf das Verkehrsrecht und nahm hierzu im Jahr 2005 erfolgreich am Fachnwaltskurs für Verkehrsrecht teil. Die Vertretung der rechtlichen Interessen erstreckt sich hier über das Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Innerhalb des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Araz kompetent beraten und betreut.