Rechtsanwalt Ismail Araz bietet seinen Mandanten fundierte Rechtsberatung und professionelle Vertretung in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter Zivilrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht sowie Wirtschaftsrecht, welches auch das Marken- und Urheberrecht umfasst. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht, wo er insbesondere Arbeitnehmer in einer breiten Palette arbeitsrechtlicher Fragestellungen unterstützt. Dazu gehören Themen wie Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltung, Mobbing am Arbeitsplatz, Mutterschutz, Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer, Kündigungsschutzklagen, Änderungskündigungen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Zudem bietet er qualifizierte Beratung zu Sperrzeiten, Wettbewerbsverboten, Kundenschutzregelungen und der rechtssicheren Erstellung von Arbeitszeugnissen. Rechtsanwalt Araz begleitet sowohl Arbeitnehmer als auch Personalabteilungen bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigungen, einschließlich der Vorbereitung von Abmahnungen und der rechtlichen Beratung bei Kündigungen, insbesondere im Hinblick auf den Schwerbehindertenschutz. Auch die Prozessvertretung sowie das Verhandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören zu seinem Leistungsportfolio.
Im Verkehrsrecht verfügt Rechtsanwalt Araz ebenfalls über umfassende Expertise und vertritt die Interessen seiner Mandanten sowohl im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht als auch im Verkehrsstrafrecht. Im zivilrechtlichen Bereich liegt der Fokus auf der Unfallregulierung, insbesondere der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese umfassen nicht nur Fahrzeugschäden, sondern auch weitergehende Ansprüche wie Nutzungsausfall, Wertminderung oder Mietwagenkosten. Darüber hinaus unterstützt er Mandanten bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und Verdienstausfall bei Personenschäden infolge von Verkehrsunfällen.
Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten verteidigt Rechtsanwalt Araz seine Mandanten gegen Vorwürfe wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und andere Verkehrsvergehen. Hierbei bietet er die Möglichkeit, Bußgeldbescheide rechtlich überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.
Fälle, in denen Vergehen als Straftaten eingestuft werden, wie etwa die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit am Steuer oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, behandelt Rechtsanwalt Araz mit besonderer Sorgfalt und juristischer Expertise. Insbesondere in Fällen, in denen sich Verkehrs- und Strafrecht überschneiden, bietet er seinen Mandanten eine ganzheitliche und kompetente Beratung.