Die Massenentlassungsanzeige als Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung Bei größeren Personalabbaumaßnahmen muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigungen prüfen, ob eine Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderlich ist. Die Anzeige gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit ist kein bloßer Formalismus. Sie dient dazu, die Arbeitsverwaltung frühzeitig in die Lage zu versetzen, auf die bevorstehenden Entlassungen