
Die Unterschrift unter einem Zeugnis mit einem Smiley in der Unterschrift, der negative Gesichtszüge aufweist, ist unzulässig. Wahre Tatsachen dürfen nicht dazu verwandt werden, den Arbeitnehmer negativ darzustellen. Normenkette: GewO […]
Die Unterschrift unter einem Zeugnis mit einem Smiley in der Unterschrift, der negative Gesichtszüge aufweist, ist unzulässig. Wahre Tatsachen dürfen nicht dazu verwandt werden, den Arbeitnehmer negativ darzustellen. Normenkette: GewO […]
Leitsatz: Haben die Parteien im Vergleich im Zusammenhang mit der Zeugniserteilung vereinbart, dass der Arbeitnehmer ein Vorschlagsrecht hat, von dem Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen darf, haben sie zulässigerweise […]