Außerordentliche Kündigung: Tatkündigung und Verdachtskündigung
1. Was bedeutet außerordentliche Kündigung? Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist. Umgangssprachlich wird sie oft „fristlose Kündigung“ genannt. Rechtlich ist sie nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das bedeutet: Dem Arbeitgeber muss es unzumutbar sein, den Arbeitnehmer auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen. Das ist eine
