Außerordentliche Kündigung: Tatkündigung und Verdachtskündigung

Außerordentliche Kündigung: Tatkündigung und Verdachtskündigung

1. Was bedeutet außerordentliche Kündigung? Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist. Umgangssprachlich wird sie oft „fristlose Kündigung“ genannt. Rechtlich ist sie nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das bedeutet: Dem Arbeitgeber muss es unzumutbar sein, den Arbeitnehmer auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen. Das ist eine

Die Ausschließungsklage in der Zwei-Personen-GmbH – Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen

In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern von großer Bedeutung für den reibungslosen Ablauf der Geschäftsführung und die Sicherstellung einer positiven Geschäftsentwicklung. Besonders in Zwei-Personen-GmbHs kann es zu Konflikten kommen, bei denen es keine einfache Lösung gibt. Ein häufiges Beispiel ist der Streit zwischen den beiden Gesellschaftern, der so