Illegales Fahrzeugrennen und Mord: Rechtslage im Verkehrsstrafrecht

Rechts-Blog · Kanzlei Araz

Illegales Fahrzeugrennen und Mord: Rechtslage im Verkehrsstrafrecht

6. September 2024 · Rechtsanwalt Ismail Araz

Fahrzeugrennen: Illegale Autorennen sind seit Oktober 2017 eine eigene Straftat. Wer an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder allein grob verkehrswidrig und rücksichtslos rast, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen, macht sich nach § 315d StGB strafbar. Kommt dabei ein Mensch ums Leben, kann der Vorwurf bis zum Mord reichen. Dieser Beitrag erläutert den Tatbestand, die Strafen und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Verbotenes Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB

Strafbar ist, wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, wer als Fahrer daran teilnimmt und wer sich als Fahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (§ 315d Abs. 1 StGB). Die dritte Variante erfasst auch den sogenannten Alleinraser, ohne dass ein Gegner beteiligt ist. Die Strafe beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Höhere Strafen bei Gefährdung, Verletzung oder Tod

Gefährdet der Fahrer dabei Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert, drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe (§ 315d Abs. 2 StGB). Verursacht er den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, beträgt die Strafe ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe (§ 315d Abs. 5 StGB). Daneben entzieht das Gericht in der Regel die Fahrerlaubnis, und das Fahrzeug kann eingezogen werden.

Wann ein Raser wegen Mordes verurteilt werden kann

Eine Verurteilung wegen Mordes setzt voraus, dass der Fahrer den Tod anderer Menschen zumindest billigend in Kauf genommen hat (bedingter Tötungsvorsatz) und ein Mordmerkmal erfüllt ist, etwa die Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln. Ob ein Fahrer, der sich selbst mitgefährdet, einen tödlichen Ausgang wirklich in Kauf genommen hat, prüfen die Gerichte besonders sorgfältig. Im Fall des Berliner Rennens auf dem Kurfürstendamm hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines der beiden Fahrer wegen Mordes bestätigt, weil das Landgericht den bedingten Tötungsvorsatz rechtsfehlerfrei begründet hatte; die Verurteilung des anderen Fahrers hob er teilweise auf (BGH, Urteil vom 18. Juni 2020 – 4 StR 482/19).

Verteidigung beim Vorwurf eines illegalen Rennens

Ob ein Rennen oder ein Alleinrasen vorliegt, hängt oft an Details: Gab es eine Absprache zwischen den Fahrern? Ging es tatsächlich darum, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, oder lag eine gewöhnliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor, die nur eine Ordnungswidrigkeit ist? Dafür kommt es auf Zeugenaussagen, Videoaufnahmen und Daten aus dem Fahrzeug an. Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache, bevor ein Anwalt die Ermittlungsakte eingesehen hat. Wurde der Führerschein vorläufig entzogen oder das Fahrzeug beschlagnahmt, sollte sofort geprüft werden, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung: § 315d StGB; §§ 69, 211, 315f StGB; BGH, Urteil vom 18. Juni 2020 – 4 StR 482/19. Stand: Oktober 2026.

Weiterführende Informationen

Rechtsanwalt Ismail Araz, Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg, berät und verteidigt Sie in seiner Kanzlei am Neuen Wall 8. Termine vereinbaren Sie unter 040 35 71 86 72 oder per E-Mail an info@kanzlei-araz.de.

Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Schwarzweißfoto einer Uferpromenade mit Laternen

Verkehrsrecht Anwalt Hamburg

Beratungstermin beim Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg

Rufen Sie während der Sprechzeiten an oder schreiben Sie eine E-Mail mit einer kurzen Schilderung und, bei einem Bußgeldbescheid, dem Datum der Zustellung. Termine außerhalb der Sprechzeiten und Besuche beim Mandanten sind nach Absprache möglich.

Anfrage per Formular

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen kurz und senden Sie über dieses Formular keine Unterlagen. Ihre Nachricht wird verschlüsselt an die Website übertragen und von dort per E-Mail an die Kanzlei weitergeleitet. Durch die Anfrage kommt noch kein Mandat zustande. Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung. * Pflichtfeld

Porträt Rechtsanwalt Ismail Araz
Rechtsanwalt Ismail Araz Kanzlei Araz
Anschrift
Neuer Wall 8
20354 Hamburg
Route planen
Telefon
040 / 35 71 86 72
Fax
040 / 35 71 86 84
E-Mail
info@kanzlei-araz.de
Sprechzeiten
Montag – Freitag09:00 – 13:00 Uhr
Montag – Freitag15:00 – 17:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertagegeschlossen

Sprechzeiten

U1 und S-Bahn bis Jungfernstieg, weniger als eine Gehminute zur Kanzlei. Öffentliche Parkhäuser in der Umgebung.