Die Arbeitswelt ist geprägt von einem Miteinander von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, bei dem klare Regeln und Vereinbarungen eine wichtige Grundlage bilden. Eine Möglichkeit, auf Fehlverhalten von Arbeitnehmern zu reagieren, ist die Abmahnung. In diesem Artikel beleuchten wir die Thematik der Abmahnung im Arbeitsverhältnis, ihre rechtlichen Aspekte und die Konsequenzen für beide Seiten.
Einleitung
Die Abmahnung stellt ein Instrument dar, um auf arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen hinzuweisen und dem betroffenen Mitarbeiter die Gelegenheit zur Besserung zu geben. Sie kann jedoch auch als Vorstufe zu weiteren arbeitsrechtlichen Maßnahmen, wie einer Kündigung, dienen. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Juni 2021 verdeutlicht die Relevanz der Abmahnung im Arbeitsverhältnis und die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Juni 2021 (9 AZR 413/19)
Das genannte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Juni 2021 verdeutlicht die Relevanz der Abmahnung im Arbeitsverhältnis. Hier ging es um die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Redakteurs, der ohne vorherige Unterrichtung der Arbeitgeberin einen Beitrag veröffentlichte. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und betonte die Bedeutung der Einhaltung von arbeitsvertraglichen Pflichten.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers, mit der er den Arbeitnehmer auf ein bestimmtes Fehlverhalten hinweist und ihn dazu auffordert, dieses Verhalten zu unterlassen oder zu ändern. Sie dient dazu, den Mitarbeiter auf die Konsequenzen seines Verhaltens aufmerksam zu machen und ihm die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben. Eine Abmahnung kann verschiedene Aspekte des Arbeitsverhältnisses betreffen, wie z.B. unentschuldigtes Fehlen, unpünktliches Erscheinen, Störung des Betriebsfriedens oder Verletzung von Arbeitsanweisungen.
Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung
Damit eine Abmahnung rechtlich wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Klarheit und Konkretheit: Die Abmahnung muss das Fehlverhalten klar und konkret benennen, damit der Arbeitnehmer genau weiß, was ihm vorgeworfen wird.
- Schriftform: Die Abmahnung muss schriftlich erfolgen. Mündliche Abmahnungen sind in der Regel unwirksam.
- Unterschrift des Arbeitgebers: Die Abmahnung sollte vom Arbeitgeber persönlich unterschrieben sein oder von einer autorisierten Person.
- Verhältnismäßigkeit: Die Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens stehen. Eine übermäßig harte Abmahnung könnte ggf. unwirksam sein.
Konsequenzen bei wiederholtem Fehlverhalten
Eine Abmahnung hat nicht nur informierenden Charakter, sondern kann auch Konsequenzen für den weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses haben. Bei wiederholtem oder gravierendem Fehlverhalten können weitere Abmahnungen folgen, die schließlich zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung führen können. Es ist daher wichtig, eine Abmahnung ernst zu nehmen und das eigene Verhalten entsprechend anzupassen.
Recht auf Entfernung aus der Personalakte
In manchen Fällen möchten Arbeitnehmer die Abmahnung aus ihrer Personalakte entfernen lassen, da sie sich in ihrer beruflichen Entwicklung beeinträchtigt fühlen. Ein solches Recht besteht jedoch nicht generell. Eine Abmahnung darf nur entfernt werden, wenn sie rechtlich unwirksam ist oder wenn der abgemahnte Vorfall bereits verjährt ist.
Fazit
Die Abmahnung im Arbeitsverhältnis ist ein wichtiges Instrument, um auf Fehlverhalten hinzuweisen und die Einhaltung arbeitsvertraglicher Pflichten zu gewährleisten. Arbeitgeber sollten bei der Erteilung von Abmahnungen die rechtlichen Voraussetzungen beachten, während Arbeitnehmer die Bedeutung einer Abmahnung für den weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses erkennen sollten. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts unterstreicht die Relevanz der Abmahnung und verdeutlicht, dass Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten Konsequenzen haben können. Ein respektvoller Umgang miteinander und die Einhaltung der Regeln sind die Grundlage für ein harmonisches Arbeitsumfeld.